Wie wird man ZYQ-LehrerIn

Qualifikation der ZYQ-LehrerInnen weltweit

Wie erhält man die Berechigung, die erste und die weiteren Stufen des Zhong Yuan Qigong zu unterrichten, wie wird die Qualifikation bestätigt?

Die Berechtigung zum Unterrichten der 1.Stufe ZYQ

  • Mindestens 2 Jahre Übungspraxis von Zhong Yuan Qigong (ab dem Datum des ersten nachgewiesen belegten Seminars für die 1.Stufe; das selbständige Erlernen des Stoffes sowie Übungserfahrung in anderen Qigong-Richtungen zählen dabei nicht)
  • Teilnahme an den Seminaren der 1-4.Stufen bei zertifizierten Lehrern der ZYQ-Schule (jeweils mit Nachweis)
  • Teilnahme am Lehrerseminar mit Großmeister Xu Mingtang oder Tamara Martynova
  • Das erfolgreiche Bestehen der Lehrerprüfung (praktische Prüfung und schriftliche Arbeit)
  • Zahlung in Höhe von 108€ für das Lehrerzertifikat der 1.Stufe, Erhaltung des Zertifikates

Tätigkeitsbedingungen

  • Registrierung als Lehrer auf der zentralen Seite www.zyq108.com (man registriert sich als Benutzer und setzt sich danach in Verbindung mit der zuständigen Person, die den Lehrerstatus freischaltet; die Vorlage der Zertifikatnummer ist erforderlich). Falls Sie Unterstützung bei diesem Prozess brauchen, wenden Sie sich an den Deutschen ZYQ Verband: verband@zyq108.de
  • Die Leistung der jährlichen Zahlung in Höhe von 50€ an die Wohltätigkeitsstiftung "Mingtang"
  • Bei Durchführung von Intensivtrainings ("Marathons") ist eine Zahlung in Höhe von 10% des Ertrags an die Wohltätigkeitsstiftung "Mingtang" zu leisten

Gültigkeitsdauer der Lehrerzertifikate

Das Zertifikat ist gültig 4 Jahre lang ab dem Ausstellungsdatum

Bestätigung der Qualifikation

Mindestens einmal in 4 Jahren muss man Lehrerseminare bzw. Weiterbildungsseminare sowie Veranstaltungen mit Großmeister Prof. Xu Mingtang besuchen. Somit ergibt sich die Möglichkeit, das Lehrerzertifikat zu verlängern.

Die Berechtigung zum Unterrichten der 2.Stufe ZYQ

  • Gültiges Lehrerzertifikat der 1.Stufe ZYQ, Unterrichtserfahrung von mindestens 2 Jahren
  • Durchführung von mindestens 10 Seminaren für die 1.Stufe, Ausbildung von mindestens 100 Teilnehmern
  • Teilnahme am Weiterbildungsseminar mit Großmeister Xu Mingtang oder Tamara Martynova
  • Zahlung in Höhe von 108€ für das Lehrerzertifikat der 2.Stufe, Erhaltung des Zertifikates

Tätigkeitsbedingungen

  • Registrierung als Lehrer für die 2.Stufe auf der zentralen Seite www.zyq108.com (den Lehrerstatus aktualisieren; die Vorlage der Zertifikatnummer ist erforderlich)
  • Die Leistung der jährlichen Zahlung in Höhe von 50€ an die Wohltätigkeitsstiftung "Mingtang"
  • Bei Durchführung von Intensivtrainings ("Marathons") ist eine Zahlung in Höhe von 10% des Ertrags an die Wohltätigkeitsstiftung "Mingtang" zu leisten
  • Bei Durchführung von Seminaren für die 2.Stufe ist eine Zahlung in Höhe von 5% des Ertrags an die Wohltätigkeitsstiftung "Mingtang" zu leisten

Gültigkeitsdauer der Lehrerzertifikate

Das Zertifikat ist gültig 4 Jahre lang ab dem Ausstellungsdatum

Bestätigung der Qualifikation

Mindestens einmal in 4 Jahren muss man Lehrerseminare bzw. Weiterbildungsseminare sowie Veranstaltungen mit Großmeister Prof. Xu Mingtang besuchen. Somit ergibt sich die Möglichkeit, das Lehrerzertifikat zu verlängern.

Die Berechtigung zum Unterrichten der 3.Stufe ZYQ

  • Gültiges Lehrerzertifikat der 2.Stufe ZYQ, Unterrichtserfahrung (bezogen auf die 2.Stufe ZYQ) von mindestens 2 Jahren
  • Durchführung von mindestens 10 Seminaren für die 2.Stufe, Ausbildung von mindestens 100 Teilnehmern
  • Teilnahme am Weiterbildungsseminar mit Großmeister Xu Mingtang oder Tamara Martynova
  • Zahlung in Höhe von 108€ für das Lehrerzertifikat der 3.Stufe, Erhaltung des Zertifikates

Tätigkeitsbedingungen

  • Registrierung als Lehrer für die 3.Stufe auf der zentralen Seite www.zyq108.com (den Lehrerstatus aktualisieren; die Vorlage der Zertifikatnummer ist erforderlich)
  • Die Leistung der jährlichen Zahlung in Höhe von 50€ an die Wohltätigkeitsstiftung "Mingtang"
  • Bei Durchführung von Intensivtrainings ("Marathons") ist eine Zahlung in Höhe von 10% des Ertrags an die Wohltätigkeitsstiftung "Mingtang" zu leisten
  • Bei Durchführung von Seminaren für die 2.Stufe ist eine Zahlung in Höhe von 5% des Ertrags an die Wohltätigkeitsstiftung "Mingtang" zu leisten

 

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